Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der TRAUMBAD Warenhandels GesmbH:
1. Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Preise, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht zusätzlich und ausdrücklich vereinbart werden und gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäften an unsere Kunden.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung und dürfen nur von einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen vorgenommen werden. Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen.
1.3 Pönalforderungen an die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH, aus welchem Grund auch immer, werden ausnahmslos nicht anerkannt.
1.4 An unsere Angebote sind wir innerhalb von 30 Tagen ab Datum gebunden; eine davon abweichende Bedingung muss separat schriftlich vereinbart werden.
1.5 Wird unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich beanstandet, gilt sie als Vertragsinhalt. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
1.6 Entgegenstehende oder von den hier festgelegten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungs-bedingungen abweichende Geschäfts Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH hätte der Geltung einzelner abweichender Geschäfts-bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Zahlung und Anzahlung
2.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür ist zum Zeitpunkt der Zustellung fällig. Sofern dabei der verrechnete Preis nicht voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Kunden wieder mitzunehmen.
2.2 Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.3 Die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor, worunter auch Zinsen und Kosten der außergerichtlichen oder gerichtlichen Mahnung und Einbringlichmachung zu verstehen sind.
2.4 Bei Erteilung des Auftrages ist eine Anzahlung von mindesten 25 % des Auftragswertes zu leisten, die im Falle der Nichtanwendbarkeit der Geld-zurück-Garantie (Pkt. 6) als pauschalierter Schadenersatz verfällt.
2.5 Zahlungen an Mitarbeiter der TRAUMBAD Warenhandels GesmbH werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassenquittung bestätigt werden.
2.6 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so kann die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH · die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rück-ständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben. · eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen · den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen · Verzugszinsen von 6,5 % über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank, mindestens 10 % pro Jahr plus Umsatzsteuer verrechnen. · bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
2.7 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
2.8 Soweit Skonto vereinbart sind, ist nur der reine Warenwert skontierbar; eine Skontozusage wird
hinfällig, wenn der Kunde sich mit einer anderen Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug befindet.
2.9 Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserstellungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Verkäufer wird den Käufer mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
2.10 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer wegen Gegenansprüchen nur aus
demselben Vertragsverhältnis berechtigt; dabei wird auf den einzelnen Auftrag und nicht auf eine
eventuelle Zusammenfassung von Aufträgen in einer Rechnung abgestellt.
2.11 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei wir den Käufer über die Art der von uns vorgenommenen Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.12 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Forderungen von uns gestundet haben.
2.13 Pro Mahnung werden 7,20 Euro berechnet.
3. Preise
3.1 Die Preise gelten ab Lager TRAUMBAD Warenhandels GesmbH ohne Abzug und sind für etwaige Nachbestellungen unverbindlich.
3.2 Die Preise basieren auf den Kosten zu Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist TRAUMBAD Warenhandels GesmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Tage der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
3.4 Eine nach Vertragsabschluß erfolgte Arbeitskosten- und Materialkostenerhöhung wird im Umfang der Erhöhung an den Kunden weiter berechnet, wenn die Lieferung/Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Gleiches gilt, wenn die Lieferung/Leistung vom Kunden nicht binnen vier Monaten nach Vertragsabschluß abgerufen wird oder aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, nicht zu den bei Vertragsabschluß vorgesehenen Bedingungen erfolgen kann. Bei einer Preissteigerung von mehr als 12 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
4. Lieferung / Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag
4.1 Die Annahme von Aufträgen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Wird die Lieferung oder Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von TRAUMBAD Warenhandels GesmbH nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Hindernisse. Zu den von TRAUMBAD Warenhandels GesmbH nicht zu vertretenden Umstände gehören insbesondere Schwierigkeiten im Bezug auf Waren oder Vormaterialien von Dritten, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. TRAUMBAD Warenhandels GesmbH ist in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
4.2 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist ein von der TRAUMBAD Warenhandels GesmbH zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen.
4.3 Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, wenn Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind.
4.4 Erklärt der Käufer ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen ("Storno") und stimmt die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH dem schriftlich zu so hat die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH jedenfalls Anspruch auf 25 % des Kaufpreises bei Lagerware als pauschalierter Mindestschadenersatz ("Stornogebühr"). Bei Bestellware stimmt die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH einer derartigen Vertragsauflösung grundsätzlich nicht zu.
4.4 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Unternehmen verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch uns auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
4.5 Lieferung frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, wobei befahrbare Anfuhrstraßen vorausgesetzt werden, wofür der Käufer das Risiko trägt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
6. Geld-zurück-Garantie und Ausnahmen
6.1 Die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH ist bis auf Widerruf bereit, ohne Begründung bei ihr gekaufte Fliesen und Sanitärwaren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: · die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. · Fliesen zweiter Wahl und als solche ausgezeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. · Fliesen erster Wahl oder reguläre Sanitärwaren werden auch in Verpackungseinheiten zurückgenommen.
6.2 Ausdrücklich ausgenommen von dieser "Geld-zurück-Garantie" sind Bestellwaren,
Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten sowie Teilmengen aus Sets.
6.3 Eine Erstattung in Bargeld ist nur insoweit möglich, als mit Bargeld oder Scheck bezahlt und der Scheck bereits eingelöst wurde. Für Bezahlung mit Gutscheine werden nur binnen einem Jahr ab Ausstellungsdatum bei TRAUMBAD Warenhandels GesmbH eingelöst. Gutscheine und Gutschriften werde nur binnen einem Jahr ab Ausstellungsdatum bei der TRAUMBAD Warenhandels GesmbH eingelöst.
7. Gewährleistung
7.1 Zusagen der Mitarbeiter von TRAUMBAD Warenhandels GesmbH über die Verwendbarkeit oder
besondere Eigenschaften der Ware sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung
bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 9.
Dies gilt auch für Waren, die mit Gebäuden oder Grund und Boden fest verbunden werden.
7.3 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel der TRAUMBAD Warenhandels GesmbH unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der Originalrechnung.
7.4 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
7.6 Die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH haftet nicht für farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Das gleiche gilt für die Übereinstimmung von Mustern und gelieferter Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
7.7 Bei Fliesen sind vor der Verarbeitung die Brandnummer und die Kalibernummer, welche die
Farbgleichheit und Größengleichheit der Fliesen gewährleisten sollen, auf Übereinstimmung zu überprüfen. Bei Unterlassung dieser Kontrolle besteht kein Gewährleistungsanspruch
7.8 Nach Verlegung oder sonst begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7.9 Die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH kann sich: · bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. · von den Ansprüchen auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das fehlende nachträgt.
7.10 Bei besonders gekennzeichneten Produkten, deren Frostsicherheit durch den Hersteller garantiert wird, hafte die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH nur, wenn das Produkt unter Einhaltung der einschlägigen Normen von hiezu befugten Gewerbetreibenden verlegt wird.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1 Die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Die Haftung ist mit 10 % des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden,
sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.
9. Gefahrenübergänge
9.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der
Übergabe auf dem Parkplatz / Ladehof über.
9.2 Bei Zustellung der Ware durch TRAUMBAD Warenhandels GesmbH erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand oder Kran eines Lkw erreichbaren Punkt und geht in die Nutzung und Gefahr spätestens bei Erreichung dieses Punktes an den Käufer über.
9.3 Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C vorrangig vor diesen Bestimmungen Vertragsgrundlage.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur endgültigen Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen. Ware, an der dem Verkäufer Miteigentum oder Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
10.2 Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabe-ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Rückholung sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
10.4 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu in dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung erlischt das Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum oder Eigentum des Käufers an einer einheitlichen Sache wertanteilsmäßig in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das jeweilig entstandene Miteigentum oder Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
10.5 Die aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht dem Verkäufer an der weiter veräußerten Vorbehaltsware nur ein Miteigentumsanteil zu, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Ziffer 10.2 gilt entsprechend.
10.6 Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten
eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherheitshypothek ab. Ziffer 10.5 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
10.7 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden, einzubauen oder zu veräußern mit der Maßgabe, dass die Forderungen gemäß Ziffern 10.5 bis 10.7 tatsächlich auf uns übergehen und der Käufer sich nicht in Verzug befindet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ist der Käufer nicht berechtigt.
10.8 Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen gemäß Ziffer 10.5 bis 10.7 für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
10.9 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen, insbesondere
Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
10.10 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
10.11 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
11. Abholung
11.1 Bei der TRAUMBAD Warenhandels GesmbH bestellt bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss EDV- mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
11.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat die TRAUMBAD Warenhandels GesmbH das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 6% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 12 % des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
12. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
13. EDV- Verarbeitung von Kundendaten
Wir speichern Kundendaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz. Alle innerhalb eines Online-
Angebotes empfangenen und verarbeiteten Daten werden vertraulich gem. § 28 Bundesdaten-schutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Wir halten fest, aus welchen Domänen unsere Webbesucher kommen.
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14. Ungültige Bestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.
15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
15.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt österreichisches Recht.
15.2 Erfüllungsort für die Leistung und Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware.
15.3 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Wr. Neustadt oder nach unserer Wahl sein
allgemeiner Gerichtsstand.
Traumbad Warenhandels Gesmbh Brunn am Gebirge im Juni 2005 Geschäftsleitung